Das deutsche Leistungsschutzrecht hat seit seiner Einführung 2013 vor allem Millionenkosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten verursacht. Es hat nicht geholfen, die Marktmacht von US-Konzernen wie Google oder Facebook zu brechen, diese wurde stattdessen sogar gestärkt.
Alternative Dienste haben seit 2013 aufgrund der Rechtsunsicherheit durch das Leistungsschutzrecht Medienangebote aus ihrem Dienst gestrichen. Der Online-Aggregator rivva.de zum Beispiel schloss mehr als 650 Lokalzeitungen, Magazine und Blogs aus. Selbst die Suchfunktion des großen Unternehmens 1&1 (gmx.de, web.de) führt keine Webseiten mehr aus dem Hause Springer und anderer Verlage, die sich für das Leistungsschutzrecht in der Verwertungsgesellschaft VG Media einsetzen.
Wenn sich die großen Verlage am Ende mit ihren Forderungen durchsetzen, ist weder im deutschen noch im europäischen Leistungsschutzrecht sichergestellt, dass Urheber an den Einnahmen beteiligt werden. Im Gegenteil ist möglicherweise zu erwarten, dass ein Leistungsschutzrecht in der Praxis mit dem Urheberrecht kollidieren würde und so zum Beispiel Zweitverwertungen erschweren könnte.
Auffällig ist in diesem Kontext auch, dass das Leistungsschutzrecht nahezu ausschließlich von sehr großen Verlagen wie etwa Springer, Madsack gefordert wird, während kleine Unternehmen in der Verwertungsgesellschaft VG Media unterrepräsentiert sind. Das ist jedoch weder Zufall noch ungewollt.