Bundestrojaner schnüffelt, trotz Verfassungsbuch

Deutsche Sicherheitsbehörden verletzten beim Schnüffeln auf Computern offenbar regelmäßig das Grundgesetz. Das zumindest behauptet der Chaos Computer Club (CCC). Der CCC ist eine Hackervereinigung, die sich unter anderem dem Datenschutz verschrieben hat und nun die Möglichkeit hatte, einige staatliche Spionageprogramme zu analysieren. Wie sich zeigt, können die staatlichen Trojaner mehr mit den Rechnern der überwachten Personen anfangen als erlaubt. So können sie zum Beispiel Daten auf den infizierten Rechner hinterlegen.

Das heißt, fehlt ein Beweis um einen Verdächtigen zu verhaften, kann der Geheimdienst ihn einfach selber auf dem PC der Zielperson installieren. Eine Kontrolle, um genau das zu verhindern, gibt es indes nicht. „Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, dass die Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut“, heißt es beim CCC.

Das Thema ist nicht ganz neu, der sogenannte Bundestrojaner ist immer wieder ein großes Thema in Deutschland. Vor etwa dreieinhalb Jahren hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, Spionagesoftware dürfe nur dazu genutzt zu werden, um die Telekommunikation zu überwachen. Zum Beispiel Telefongespräche, die der Verdächtige über das Internet abwickelt. Wer also sogenannte Voice over IP Dienste wie Skype nutzt kann genauso abgehört werden, wie über normale Telefone auch.

Dass aber die Daten auf dem infizierten Rechner verändert werden können, hat nichts mehr mit Kommunikation zu tun. Außerdem fertigt die Überwachungssoftware regelmäßig Fotos des Bildschirms an und versorgt die Behörden mit diesen Bildern. Nur hat der Bildschirm erst einmal nichts mit Kommunikation zu tun. Lokal geöffnete Textdokumente, Filme und dergleichen stellen keine Kommunikation dar.

Natürlich kann man das Argument anbringen, wer nicht zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten. Man muss sich aber fragen, wer hat den wirklich nichts zu verbergen? Und wer vertraut einem Staat, der bewusst ein gerade mal drei Jahre altes Gerichtsurteil missachtet und die eigene Verfassung mit voller Absicht bricht.

Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, behauptet der Chaos Computer Club zudem, das der Trojaner die Sicherheit des Rechners insgesamt senkt. „So können unbefugte Dritte den Trojaner fernsteuern“ heißt es beim CCC. Teile der Software „sind auf inkompetente Art und Weise verschlüsselt“ heißt es, andere sogar gar nicht.

Wer also einmal unschuldig in das Visier der Ermittlungsbehörden gerät, dem drohen trotzdem sehr unangenehme Folgeprobleme.

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